Do 17 Aug 2006
Von der Bayerischen Auffassung der Bildrechte – Eine Posse
Von Nadine Olonetzky - Rubrik: Bildredaktion
Im Oktober 2006 erscheint im Birkhäuser Verlag Basel das reich bebilderte Buch «Sensationen – Eine Zeitreise durch die Gartengeschichte», das ich als Autorin verantworte. Die Kosten für die Bildrechte, die für die zahlreichen Abbildungen bezahlt werden müssen, drohen den Rahmen des Budgets längst zu sprengen, als mir die Idee kommt, meinen als Fotograf in München lebenden Bruder zu fragen, ob er für das Buch eine Aufnahme des berühmten Englischen Gartens machen würde – kostenlos. Gefragt und liebenswürdigerweise getan: der Garten wird fotografiert, ein Bild ausgewählt.
Doch dann erfährt der Fotograf Nicolas Olonetzky, dass die Verwaltung des Gartens jeweils eine Fotogenehmigung verlangt, die gebührenpflichtig ist. Ich nehme also Kontakt mit der Verwaltung des Gartens auf, der im Besitz des Bayerischen Staates ist und in Form der «Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen» dem Finanzministerium des Freistaates Bayern untersteht.
Das Resultat muss jeden Fotografen, jede Fotografin zumindest sehr erstaunen: Das Finanzministerium verlangt nicht nur eine Gebühr von 50 Euro für die Fotogenehmigung (wie sich herausstellt der Mindestbetrag), was ja noch nachvollziehbar ist. Auch eine Reproduktionsgebühr von 105 Euro soll bitteschön entrichtet, zudem ein Belegsexemplar des Buchs und ein Belegsexemplar der Fotografie abgeliefert werden und die Bildlegende mit dem Vermerk «Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen» ergänzt werden! Man stelle sich vor: Reproduktionsgebühren für ein Bild, das nicht im Besitz der Gartenverwaltung ist und auch nicht von einem hauseigenen Fotografen angefertigt wurde!
Die Begründung ist ebenso undurchsichtig wie unhaltbar, so hat man den Eindruck: Der Garten wird als Museum definiert, die Bäume und Wiesen sinngemäss als Skulpturen und Bilder behandelt. Fotografieren zu kommerziellen Zwecken ist deshalb in jedem Fall gebührenpflichtig, die Rechte an den Abbildungen hat die Verwaltung des Gartens: «Die Bayerische Schlösserverwaltung ist – ebenso wie alle anderen Museen oder Sehenswürdigkeiten in Bayern – gehalten, für eine gewerbliche Verwertung der Kunstgegenstände in ihrem Besitz eine entsprechende Reproduktionsgebühr zu erheben und zwar unabhängig davon, ob das Foto von eigenen Fotografen erstellt worden ist oder nicht.
Diese Handhabung basiert auf einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 25.06.1992, die der Schlösserverwaltung mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.07.1993 mit der Bitte um künftige Beachtung mitgeteilt worden ist. Die Zulässigkeit einer solchen Reproduktionsgebühr ist vom Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung vom 20.09.1974 – veröffentlicht in der Neuen juristischen Wochenschrift 1975 S. 778ff – festgestellt worden. Der BGH stellt fest, dass es das natürliche Recht jedes Eigentümers – hier eines Museums – ist, den gewerblichen Nutzen aus seinem Eigentum zu ziehen.»
Der Absurdität nicht genug: die von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der «Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen» in München eiligst geschickten Vertragsbedingungen und die Preisliste geben in keiner Weise eine stichhaltige Begründung für die Erhebung und die Höhe der Gebühren. Einmal ganz abgesehen davon, dass die Abbildung des Gartens in dieser zuerst auf Englisch und Deutsch produzierten Kulturgeschichte einen nicht unerheblichen Werbewert besitzt und deshalb jede ernstzunehmende PR-Abteilung ein Interesse daran haben müsste, die Verbreitung eines Bildes zu unterstützen, erscheinen sämtliche Vertragsbestimmungen und aufgelisteten Preise als willkürlich.
Der Birkhäuser Verlag weigert sich in der Folge, die geforderte Summe zu bezahlen, man droht mit Anwälten. Erst dann wird von bayerischer Seite eingeräumt, dass die Preisliste wohl zu überarbeiten sei und dass man in diesem Fall dem Verlag entgegenkommen und nur die Fotogenehmigungsgebühr erheben wolle…
Man kann allen Fotografen und Fotografinnen nur raten: Lasst die Finger von den Bayerischen Schlössern, Gärten und Seen.
Von Nadine Olonetzky
Foto
Nicolas Olonetzky

Mai 5th, 2008 um 17:42
Unglaubliche Geschichte, wirklich.
Abzocke wo es nur vorstellbar ist.
Aber nachdem sogar Architekten Geld haben wollen, weil ihr Haus auf einem Bild zu sehen ist, das aber von öffentlichen Grund aufgenommen wurde, wundern mich nichts mehr.
Wenn der Verlag eine gute Rechtsabteilung hat, würde ich es darauf ankommen lassen. Der Englischer Garten ist meiner Meinung nach Allgemeingut und das sollte er auch bleiben.
lg
Peter Barantl